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- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09. Juni 2020 19:47
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Trainingsbetrieb unter den folgenden Bedingungen wieder gestattet
Bitte fragt Euren Trainer nach besonderen Bedingungen
Hallennutzung während der Corona-Beschränkungen
1. Den Anweisungen der Behörden (Schul- bzw. Sportamt) sind zu beachten und einzuhalten.
2. Für die Einhaltung der Regeln sind die Übungsleiter verantwortlich. Deren Anweisungen sind unbedingt zu befolgen.
3. In der Halle Heidbleek dürfen sich maximal 13 Personen aufhalten (Übungsleiter, Sportler, mitturnende Elternteile). Zuschauer und wartende Eltern sind in der Halle nicht gestattet. Unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln ist vor der Halle zu warten.
4. Der Übungsleiter hat eine Liste zu führen mit folgenden Angaben: Vor- und Zuname, Anschrift bzw. Telefon aller am Übungsbetrieb Beteiligten (Übungsleiters, Sportlers, mitturnenden Elternteils), Datum und Uhrzeit der Teilnahme am Sport. Die Listen sollen in den entsprechenden Abteilungsfächern mindestens 3 Wochen aufbewahrt werden.
5. Während des Sportbetriebs ist für ausreichend Belüftung zu sorgen.
6. Maskenpflicht besteht für Sportler während des Trainings in der Halle nicht. Außerhalb der Halle sind Masken anzulegen.
7. Umkleiden, Duschen und der Kraftraum sind von der Nutzung ausgeschlossen. Die Nutzung ist vom Sportamt lediglich für die Halle und der Gewichthebernische gestattet.
8. In der Toilette darf sich maximal eine Person aufhalten. Seife und Einweghandtücher sind vorhanden und entsprechend der allgemeinen Hygiene-Regeln zu nutzen.
9. Sportzeug ist vor Betreten der Halle anzulegen. Straßenschuhe dürfen in der Halle gegen Sportschuhe getauscht werden.
10. Beim Betreten und Verlassen der Halle ist Desinfektionsmittel für die Hände zu nutzen. Das Mittel, ebenso Desinfektionsspray für Geräte, befindet sich für die Übungsleiter zugänglich beim 1.-Hilfekasten und ist nach Übungsende wieder dort zu verwahren.
11. Die Geräte und Hilfsmittel können nach Ermessen und und Eigenverantwortung der Übungsleiter genutzt werden. Alle benutzten Sportgeräte und -mittel sind nach Übungsende zu desinfizieren. Daher die dringende Empfehlung: Matten, Großgeräte, Kästen etc. sollten nicht benutzt werden. Geräte Tischtennisplatten sind so aufzubauen, dass der Abstand von 1,5 m von den Übenden während des Trainings eingehalten werden kann.
12. Private, mitgebrachte Sportgeräte und -mittel müssen nicht vom Verein desinfiziert werden, wenn sie nach dem Training wieder mitgenommen werden.
13. Pausen sind erlaubt, aber nur individuell und nicht als Gruppe gemeinsam.
14. Wird die Halle durch direkt nachfolgende Gruppen genutzt, ist der Übungsbetrieb um 15 min zu kürzen, so dass sich die Gruppen beim Gehen und Kommen nicht begegnen.
Lasst Euch trotz allem den Spaß nicht verderben und haltet Euch unbedingt an die Vorgaben! Die Einhaltung der Vorgaben wird von den Behörden kontrolliert. Bei Verstößen droht uns die Schließung der Halle seitens des Ordnungsamtes bzw. des Sportamtes!